Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Janssen Consulting

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen Janssen Consulting, Neuer Weg 86, 26639 Wiesmoor (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) geschlossen wurden. 

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. 
Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

1. Provision

Mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB. 
Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. 

Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.

 

2. Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen und Pläne vom Verkäufer/Vermieter oder von beauftragten Dritten stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die baurechtliche Zulässigkeit der in den Plänen oder Skizzen genannten Nutzung. Grundrisse und Pläne sind nicht maßstäblich. Die Flächenangaben sind Circa-Angaben. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Gewähr übernehmen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

 

3. Verhandlungen

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über den Makler einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf den Makler Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner des Maklers über das Ergebnis zu informieren.

Eine Besichtigung des Objekts darf nur im Einvernehmen mit dem Makler oder dem Anbieter vorgenommen werden. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Dem Makler ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

Wird der Makler beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anfertigen zu lassen, so trägt diese Kosten der Auftraggeber. Kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

 

4. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

5. Haftung - Beratungshaftung

Der Makler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Maklers und seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Makler haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Eine Gewähr für Sach- oder Rechtsmängel der durch den Makler angebotenen Objekte sowie die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung des Maklers ist ausgeschlossen.

Der Makler führt keine steuerliche oder rechtliche Beratung durch. Sollte der Makler diesbezüglich Aussagen tätigen, so ist dies maximal als unverbindlicher Hinweis zu verstehen und bei Relevanz immer von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu prüfen.

 

6. Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder eine 
E-Mail an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis zu berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

7. Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus dem Maklervertrag oder der Vertrags-durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutz und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.

 

8. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.

 

9. Schriftform

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

 

10. Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

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